„Rechtliche Beratung, wirtschaftliches Denken und technisches Verständnis sind für uns untrennbar miteinander verbunden.“

Dr. Friedrich-Carl Freiherr von Gersdorff

Rechtsanwalt | Partner

Friedrich-Carl von Gersdorff ist seit 2016 Partner von HUTH DIETRICH HAHN.
Er berät im Immobilienwirtschaftsrecht. Von 2005 bis 2009 war er bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Hamburg, im immobilienwirtschaftlichen Dezernat tätig und verantwortete im Rahmen eines Secondments den Produktionsstandort eines börsennotierten Solarunternehmens (in-house).

Friedrich-Carl von Gersdorff studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau, Göttingen und St. Petersburg.

Mitgliedschaften und Aktivitäten

  • JUVE-Handbuch 2022/2023: „unglaublich guter Verhandler, sehr kluger Stratege, absolut makellos im Umgang, einer der wenigen Anwälte, der auch ökonomisch im Sinne des Mandanten denkt; er bringt tote Mandate wieder zum Laufen", (Mandant)
  • JUVE-Handbuch 2021/2022 „fachl. hervorragend, großartiger Teamplayer, zuverlässig", (Wettbewerber)
  • Handelsblatt Ranking „DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE", Bereich „Immobilienwirtschaftsrecht" (fortlaufend seit 2020)
  • Best Lawyers Real Estate (fortlaufend seit 2021)
  • Mitglied in der Landesfachkommission Immobilien (Hamburg) Wirtschaftsrat Deutschland e.V., Landesverband Hamburg

Die Registerpublizität im deutschen und im russischen Unternehmensrecht (erschienen 2011)

Beratungsgebiete

Sprachen

Deutsch | Englisch | Russisch

Kontakt

Mail: gersdorff@hdh.net

Tel.: +49 (40) 41525-0

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